„Doktor“ der Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist ab sofort möglich

Klasse statt Masse beim neuen Promotionsrecht

Wiesbaden. Wissenschaftsminister Boris Rhein hat heute gemeinsam mit den Vertretern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) die heute in Kraft getretenen Richtlinien für das neue Promotionsrecht an den Hochschulen vorgestellt.

Wissenschaftsminister Boris Rhein: "Seit heute können die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erstmals Anträge für die Verleihung des Promotionsrechts stellen. Damit ist Hessen das erste Land, das das Promotionsrecht für die forschungsstarken Bereiche der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften praktisch umgesetzt hat."

Die heute in Kraft getretenen Richtlinien regeln die Bedingungen für das im neuen Hochschulgesetz festgeschriebene Promotionsrecht für die HAWs.

Nachgewiesene Forschungsstärke
Klasse statt Masse ist das Motto sowohl der Landesregierung als auch der HAWs beim neuen Promotionsrecht. Das bedeutet, dass ausschließlich solche Fachrichtungen für eine Promotion in Frage kommen, die eine bestimmte Forschungsstärke nachgewiesen haben. Dies bedeutet konkret, dass jede Professorin und jeder Professor, der in einer technischen Fachrichtung eine Promotion hauptverantwortlich betreuen oder begutachten will, selbst innerhalb von drei Jahren mindestens 300.000 Euro an Drittmitteln eingeworben und sechs Publikationen veröffentlicht haben muss. Bei nicht-technischen Fächern, also z.B. in den Sozialwissenschaften, liegen die Grenzen bei 150.000 Euro und drei durch Experten geprüften Publikationen in drei Jahren.

Eine weitere Voraussetzung für die Zuerkennung des Promotionsrechts an eine HAW ist eine bestimmte Mindestanzahl an "forschungsstarken" Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Fachrichtung, um Promovendinnen und Promovenden ein geeignetes wissenschaftliches Umfeld zu bieten. Als Untergrenze ist in der Richtlinie eine Zahl von zwölf forschungsstarken Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung festgelegt.

Künftig wird es zudem in Hessen fachrichtungsbezogene "Promotionszentren" als institutionelle und organisatorische Basis, an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften geben. Hier arbeiten Erstbetreuende und Begutachtende. Professorinnen oder Professoren ohne Mitgliedschaft im Promotionszentrum können, um eigene Betreuungserfahrung zu sammeln, nur als Zweitbetreuende fungieren.

Prof. Dr. Ralph Stengler, Vorsitzender HAWs Hessen: "Wir planen an den hessischen HAWs bereits ganz konkret neue Promotionszentren; die auch hochschulübergreifend eingerichtet werden. In einem ersten Schritt werden die HAWs bei Promotionszentren in der Sozialen Arbeit und im Bereich der angewandten Informatik zusammenarbeiten. Wir wollen für diese Zentren innerhalb eines Jahres das Promotionsrecht beantragen."

Qualitätssicherung
Sowohl die Landesregierung als auch die HAWs legen großen Wert auf die Sicherung der Qualität in der Betreuung und Begutachtung von Promotionsverfahren. Hier sehen die betreffenden Hochschulen in ihren Promotionsordnungen Regelungen entsprechend den wesentlichen Prinzipien des Wissenschaftsrats zur "guten Promotion" vor. Dazu gehören z.B. die kollegiale Qualitätssicherung bei den Zulassungsverfahren, die frühzeitige statistische Erfassung der Promovierenden, den Abschluss von Betreuungsvereinbarungen oder die unabhängige Bewertung der Dissertation nach fachlichen, international gültigen Qualitätsmaßstäben.

Zudem sind auch die Universitäten in das Verfahren mit eingebunden. In jedem Promotionsausschuss müssen Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren vertreten sein. Zudem soll es in jedem einzelnen Promotionsverfahren eine universitäre Begutachtung geben.

"Wir legen großen Wert auf die personelle Trennung von Betreuungs- und Gutachterfunktion. Das war den Hochschulen für Angewandte Wissenschaft selbst sehr wichtig. Auch ich halte dies für ein besonderes Qualitätsmerkmal, das keineswegs schon überall in Deutschland verwirklicht ist", erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein.

Prof. Dr. Karim Khakzar, hatte die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in den Beratungen mit dem HMWK vertreten: "Dem Thema Qualität und Qualitätssicherung haben wir von Beginn an höchste Priorität eingeräumt. Im Gegensatz zu den Universitäten müssen beteiligte Professorinnen und Professoren ihre Forschungsstärke anhand von Publikationen und eingeworbenen Drittmitteln nachweisen. Darüber hinaus werden - anders als an Universitäten üblich - Doktorarbeiten von unterschiedlichen Personen betreut und begutachtet. Die strengen Vorgaben stellen sicher, dass es im Vergleich zu Universitäts-Promotionen auf keinen Fall Abstriche in der Qualität geben wird."

Die Landesregierung sei sicher, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit den neu eröffneten Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen werden. Das bundesweit einmalige Promotionsrecht sei zudem eine sinnvolle und notwendige Ergänzung ihrer berufsqualifizierenden Lehraufgaben, sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein. Dies gelte vor allem für die an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften vertretenen Fachrichtungen der Sozialen Arbeit sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften, in denen es bisher an einer spezifischen und quantitativ ausreichenden Nachwuchsförderung fehle.

Ziele des neuen Promotionsrechts
Ziel der Einführung des Promotionsrechts ist ein qualitativer und quantitativer Schub für die an den HAWs geleistete anwendungsbezogene Forschung, insbesondere in Kooperation mit technologie- und innovationsorientierten kleineren und mittleren Unternehmen des jeweiligen regionalen Einzugsbereichs. Die deutliche Erwartungshaltung der Landesregierung ist, dass für hochqualifizierte Masterabsolventinnen und -absolventen vermehrt Qualifizierungsstellen in der anwendungsbezogenen Forschung zur Verfügung stehen, wovon beide Seiten - Unternehmen wie Hochschulen - profitieren.

Die entstehenden Promotionszentren sind zunächst für fünf Jahre genehmigt. Nach vier Jahren erfolgt eine Evaluation.

"Ich bin mir sicher, dass der hessische Weg, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu stärken, Vorbildcharakter haben wird. Ich kann die anderen Landesregierungen nur ermutigen, den hessischen Weg einzuschlagen. Das neue und bundesweit einmalige Promotionsrecht wird das Markenzeichen der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften", sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein abschließend.